Mitmach-Aktion für Kennzeichnung von versteckten Tieren in Nahrungsmittel.
Versteckte Tiere kennzeichnen!
01.08.2012
Gelatine im Multivitaminsaft, Schweineborsten in der Brotherstellung, Milchzucker in der vermeintlich rein pflanzlichen Schokolade: Wer sich vegetarisch oder vegan ernähren, aus religiösen Gründen Schweineprodukte meiden oder nur bestimmte Formen der Tierhaltung unterstützen möchte, bekommt wider Willen tierische Produkte untergejubelt. Eine Gesetzeslücke macht es möglich: In vielen Produkten stecken versteckte Tiere, ohne dass dies auf der Verpackung angegeben werden muss. Wir meinen: Wer bestimmte oder alle Tierprodukte vermeiden will, muss die Möglichkeit dazu haben! Unterzeichnen Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und fordern Sie eine Kennzeichnungspflicht für alle versteckten Tierprodukte und Tierbestandteile!
foodwatch hat diese E-Mail-Aktion am 1. August 2012 gestartet.
Bitte macht mit, wenn Ihr in Zukunft wissen wollt, ob Ihr z.B. in Chips Schweinefleisch mitverzehrt.
//foodwatch.de/e10/e52916/e52921/
E-Mail
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten sich vegetarisch oder vegan ernähren und auf jegliche Form von Tierbestandteilen oder Produkten tierischen Ursprungs in ihren Lebensmitteln verzichten. Andere Menschen meiden aus religiösen Gründen bestimmte Tierarten oder wollen beim Einkauf nur bestimmte Formen der Tierhaltung unterstützen. Die Wahlfreiheit ist jedoch erheblich eingeschränkt: Die derzeitige Gesetzeslage lässt viele Fälle zu, in denen tierische Produkte oder Tierbestandteile ohne jede Kennzeichnung in Lebensmittel gelangen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wer sich vegetarisch oder vegan ernähren möchte, muss die Möglichkeit dazu haben! Die gesetzlichen Lücken müssen geschlossen werden, um Wahlfreiheit möglich zu machen. Ich fordere Sie daher auf, folgende gesetzliche Klarstellung durchzusetzen:
1. Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen.
2. Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ müssen wie folgt rechtlich definiert werden:
- Vegetarisch: Ohne Zutaten hergestellt, die von einem toten Tier stammen (Ovo-Lacto-Vegetarismus), erlaubt sind Ei- und Milchprodukte
- Vegan: Ohne jegliche tierische Lebensmittel (einschließlich Milch und Eiprodukte) hergestellt
Mit freundlichen Grüßen,
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